Regeln zur akutellen COVID-19 Verordnung

Welche Auswirkungen hat die aktuelle Corona-Verordnung auf meinen Urlaub auf Norderney?

Update 19.11.2021

Ab Mittwoch, dem 24.11.2021 greift im Land Niedersachen eine neue Verordnung. Für die Beherbergung, und somit auch für einen Aufenthalt in einer Ferienwohnung, gilt die 2G -Regelung. Bedeutet Gäste müssen spätestens bei Anreise nachweisen, dass Sie entweder ihren vollen Impfschutz vorweisen können oder einen entsprechenden Nachweis zur Genesung.   

Die genaue VO finden Sie unter folgendem Link:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Auskunft darüber gibt auch der Landkreis Aurich unter seiner Corona-Hotline: 04941/ 16 16 16

Update 24.08.2021

Bitte beachten Sie die Änderungen ab dem 24.08.2021. Auf der Seite des Landkreises Aurich finden Sie jederzeit aktuelle und relevante Informationen:

https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html

Update 16.08.2021

Seit heute gelten im Landkreis Aurich verschärfte Corona Schutzmaßnahmen. Für Sie als Gast bedeutet dies, einen negativen Test vor Anreise sofern Sie nicht geimpft oder genesen sind und 2 weitere Testungen während des Aufenthaltes/ Woche.

Zudem dürfen nur 10 Personen aus 10 Haushalten zusammentreffen, dies gilt für negativ Getetstete. Geimpfte und Genesene sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Update 12.08.2021

Da wir uns in Niedersachsen derzeit stabil unter einem Inzidenzwert von 35 befinden,  gilt für uns die 3G Regel. Dies bedeutet, Sie benötigen zur Beherbergung auf der Insel:

1. Den Status eines Genesenen

2. Die 2-Fache Impfung (oder 1-fache Impfung, falls genesen,  jedoch in jedem Fall länger als 14 Tage her)

3. Einen bescheinigten, negativen Corona Test, der nicht älter als 24h alt sein darf.

**Hinweis: Derzeit sind die Bürgertests noch kostenfrei. Ab dem 11. Oktober werden diese jedoch kostenpflichtig sein, da mittlerweile allen Bürgern ein Impfangebot zur Verfügung gestellt werden kann.  Wir bitten dies zu beachten.

Bei Rückfragen gilt weiterhin die Info Hotline des Landkreises Aurich unter 0 49 41-16 16 16 und natürlich direkt bei uns im Büro von 9.00 h bis 18.00 h unter 04932-910870.

 

 

Update Mai 2021

Beherbergungsbetriebe dürfen für Menschen, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben. wieder öffnen. Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen, ausgenommen sind vollständig Geimpfte und Genesene mit Nachweis. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Bedeutet, dass eine Ferienwohnung oder Ferienhaus erst am übernächsten Tag nach Ende eines Mietverhältnisses vermiete werden darf.

Sie verfügen über ein Attest und möchten auf der Insel genesen?  Wenden Sie sich zuvor zwingend unter folgender Mail Adresse an den Katastrophenschutz Aurich: kats@landkreis-aurich.de.

Von dort bekommen Sie eine Genehmigung per Mail, welche Sie sich ausdrucken und bitte mit auf Ihre Anreise nehmen. 

Der Landkreis Aurich steht Ihnen unter der eingerichteten Corona Hotline  0 49 41 - 16 16 16  für alle weiteren Fragen zu Corona professionell zur Verfügung. 

Uns erreichen Sie weiterhin persönlich (Montag - Freitag, 9:00- 13:00 Uhr) unter: 0 49 32/ 91087-0

Weitere Informationen für Sie:

Stadt Norderney:

https://www.norderney.de/wir-ueber-uns/corona-norderney.html

Landkreis Aurich:

https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html

Update vom 19.04.2021 Bis einschließlich 09.05.2021  Touristische Reisen sind untersagt, nur Zweitwohnungsbesitzer und Personen mit ärztlichem Attest und Genehmigung des Katastrophenschutzes Aurich dürfen auf der Insel verweilen.  Bitte beachten Sie, dass leider auch mit negativem Corona Test der Urlaub auf Norderney nicht möglich ist.

Updates vom 15. Dezember: Regelungen für Weihnachten und Silvester Link
Für Ferienwohnungsvermieter Link

Updates ab dem 1. Dezember 2020 finden Sie über diesen Link

Update 16.12.2020 Aktuelle Einschränkungen gelten ab dem 2.11.2020 bis 10.01.2020

Ab dem 2.11.2020 sind voraussichtlich fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens geschlossen. Betroffen sind Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Konzerthäuser, Kinos, Messen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Amarteursportbetrieb und Massagepraxen.
Ein Beherbergungsverbot für alle touristischen Einrichtungen. Es wird noch geprüft, in wieweit Übernachtungsangebote für notwendige und ausdrücklich Nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden können.

Geöffnet bleiben Groß-und Einzelhandel, Frisöre, Schulen, Kindergärten und Gotteshäuser.
 

 

Update 28.09.2020 Die Landesregierung Niedersachsen hat eine neue Ergänzung zur bestehenden Corona-Verordnung erlassen, mit Gültigkeit ab dem 09.10.2020 bis voraussichtlich 15.11.2020. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Punkte kurz zusammen gefasst.

Wir haben Ihnen einige Punkte aus der aktuellen Corona Verordnung der Landesregierung Niedersachsen zusammen gestellt.
Dies ist nur ein Auszug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Anreise:
Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen (oder vorher anderes Bundesland) einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Quarantäne (z.B. die eigene Wohnung o.ä.) zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.

Ausnahme: Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen.

Sollte Ihre Heimatregion als Risikogebiet eingestuft worden sein, sorgen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Anreise für ein entsprechendes Attest von Ihrem Arzt, der Ihnen bestätigt, dass keine Virus Infektion vorliegt. Auf der Webseite des Robert-Koch Institutes können Sie eine Liste der Risikogebiete in Deutschland einsehen (Liste der Risikogebiete in Deutschland

Bitte prüfen Sie vor Ihrer Anreise ob Ihre Heimatregion aktuell als Risikogebiet gilt.
Wie die Einstufung eines Risikogebietes erfolgt können Sie hier nachlesen. https://www.bundesregierung.de

 

Ihr Aufenthalt auf Norderney

Mindestabstand
Weiterhin gilt das Gebot zum Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen Personen
Ausnahmen gelten für:
a) Angehörige, also Verwandte und Verschwägerte in direkter Linie (Familie)
b) 2 Hausstände
c) Gruppen von max 10 Personen

Mund-und Nasenbedeckung
Jede Person hat in öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglichen geschlossenen Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Ausnahmen:
a) während einer Veranstaltung, bei der die Besucherinnen und Besucher sitzend teilnehmen.
b) bei Besuch eines Restaurationsbetriebs soweit und solange am Tisch Platz genommen und das Abstandsgebot eingehalten wird.

Datenerhebung
Restaurationsbetriebe, Freiluftgastronomie, Bars, Imbisse und Cafés müssen Kundendaten erheben. Zu den Daten gehören der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer (Kontaktdaten) der jeweiligen Person sowie das Erhebungsdatum und die Erhebungsuhrzeit. Die Kontaktdaten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Andernfalls darf ein Zutritt nicht gewährt werden.

Erläuterung: Es müssen schon beim Betreten des Restaurants, Cafés oder Bar alle Personaldaten angegeben werden. Spätestens sollte dies nach dem Einnehmen des Platzes erfolgen, bevor der Bestellvorgang beginnt. Verfehlungen gegen diese Dokumentationspflicht sind für den Gast und den Gastwirt bußgeldpflichtig. Der Gastwirt hat die Angaben des Gastes auf Glaubwürdigkeit zu prüfen und im Zweifel nachzuhaken.

Nightlife und Party
Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen sind für Publikumsverkehr und Besuche geschlossen.

Private Zusammenkünfte und Feiern
Feiern die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossen Räumlichkeiten stattfinden, sind mit jeweils nicht mehr als 25 Personen zulässig, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird. Während der privaten Zusammenkünfte und Feiern an denen mehr als 50 Personen teilnehmen, dürfen ab 18.00 Uhr reinen Spirituosen und ab 22.00 Uhr Alkohol insgesamt, einschließlich alkoholischer Mischgetränke, weder angeboten noch konsumiert werden.

Die gesamte COVID-10 SARS Verordnung können Sie auf der Webseite www.niedersachsen.de einsehen.

Bleiben Sie gesund

 

 

©Kornelia Künzel