Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2023)
 

der Vermietservice Trost vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast. Der Vermietservice Trost ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Vermieter und Ihnen zustande kommenden Beherbergungs- oder ggf. Mietvertrages.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
Der Vermieter, vertreten durch den Vermietservice Trost, bietet dem Gast durch die Darstellung seiner Wohnung/seines Hauses im Katalog oder auf der Homepage die Abgabe eines Angebots an. Der Beherbergungsvertrag/Mietvertrag kommt dadurch zustande, dass der Vermietservice Trost das Angebot des Gastes, das mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, annimmt. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Er steht für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen dieser mit aufgeführten Personen wie für seine eigenen mit ein.

2. Reservierungen
Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermietservice Trost als Vertreter des Vermieters möglich. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Vermietservice Trost Meldung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den Vermietservice Trost.

3. Storno
Bei einer Stornierung bis 60 Tage vor Anreise fallen einmalige Stornogebühren in Höhe von 35,00 EUR an. Innerhalb der 60 Tage vor Anreise werden 90% des Mietzinses berechnet. Stornierung muss immer schriftlich, wahlweise brieflich oder per E-Mail erfolgen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktritt-Versicherung.

3.1. Stornierung durch den Unternehmer

Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände ist der Unternehmer berechtigt, die Reservierung zu stornieren. Unter unvorhergesehenen Umständen beziehungsweise höherer Gewalt versteht man das Folgende: a) Die Unterkunft ist nicht mehr für die Vermietung geeignet ist (z.B. durch Überschwemmung, Brand oder Vertragsbruch des Bereitstellers der Unterkunft). b) Der Umstand, dass die Unterkunft nicht mehr verfügbar ist (beispielsweise durch den plötzlichen Verkauf der Unterkunft durch den Bereitsteller der Unterkunft, durch eine doppelte Reservierung oder eine Insolvenz des Bereitstellers der Unterkunft). Der Unternehmer setzt den Feriengast unmittelbar unter Angabe von Gründen telefonisch oder in schriftlicher Form darüber in Kenntnis. In diesem Fall wird er sich bemühen, eine gleichwertige Unterkunft zum selben Reisepreis anzubieten. Wenn kein geeignetes Alternativangebot gemacht werden kann oder der Feriengast mit dem Alternativangebot nicht einverstanden ist, erstattet der Unternehmer den bereits gezahlten Reisepreis ganz oder teilweise, ohne dass der Unternehmer verpflichtet ist, dem Feriengast eine Entschädigung zu zahlen.

4. Preise und Leistungen
Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben.
Sie gelten bei Zimmern pro Person und Nacht, bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit und Nacht.

5. Anreise/Abreise
Die Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag  ab 16 Uhr zur Verfügung. An stark frequentierten Anreisetagen, vermehrt an den Wochenenden und Feiertagen, kann es vorkommen, dass die Unterkunft erst zu einem späteren Zeitpunkt bezugsfertig ist. 
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr erfolgen. Eine spätere Abreise hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

6. Bezahlung
Nach erfolgter Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreis fällig.
Der Gesamtpreis bzw. der Restbetrag einschließlich aller Nebenkosten ist 14 Tage vor Anreise fällig.

7. Kurtaxe
Der Mieter wird hiermit auf die Kurabgabepflicht aufmerksam gemacht. Auf Norderney wird die Kurtaxe direkt von der Kurverwaltung erhoben.
Genaue Angaben erhalten Sie in der Touristinformation im Conversationshaus, Kurplatz 1, 26548 Nornerney. Informationen unter: https://www.norderney.de/i.html

8. Haftung des Vermieters 
Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben– und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Ein kurzfristiger Ausfall technischer Geräte wie Geschirrspüler, Waschmaschine, Trockner, TV etc. berechtigt nicht zur Mietminderung. Reparaturen bzw. Ergänzungen werden vom Vermieter schnellstmöglich veranlasst.

9. Pflichten des Gastes
Der Gast darf das Apartment bzw. die Ferienwohnung, bzw. das Ferienhaus nur zu Beherbergungszwecken und nur in dem im Beherbergungsvertrag genannten Zeitraum und mit der im Beherbergungsvertrag genannten Personenzahl nutzen. Einer Untervermietung an oder Beherbergung von anderen Personen wird ausdrücklich widersprochen. Der Gast hat die Mietsache und das Inventar sowie auch alle sonstigen Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände der Unterkunft pfleglich zu behandeln. Dazu zählt auch, dass er für ordnungsgemäße Lüftung, Heizung und Reinigung während der Nutzungszeit zu sorgen hat. Das Rauchen und die Haltung von Haustieren sind nur in Apartments, Ferienwohnungen und Ferienhäuser gestattet, deren Beschreibung dies ausdrücklich zulässt.
Die Ruhezeiten gemäß Hausordnung sind zu beachten. Beim Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschl. der Beleuchtung abzuschalten.
Bei Abreise des Gastes ist/sind das/die Apartment(s) zudem in einem geräumten Zustand, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadensfrei
an den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten zu übergeben. Zuvor ist jeglicher Müll aus der Wohnung zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen, grobe Verschmutzungen sind zu beseitigen.

10. Haftung des Gastes
Der Gast haftet dem Vermieter für alle Schäden, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und –umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen/Verschlechterungen, die durch ihn oder einen Mitbewohner schuldhaft verursacht werden, sowie für Abnutzungen, die durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen. Der Gast hat jeden in/an den Apartments, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich dem Vermietservice Trost anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Gast dem Vermieter für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536 c BGB). Soweit der Gast eine Haft- und/oder Hausratpflichtversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden.

11. Nutzung der Räumlichkeiten
Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung oder den Beherbergungsvertrag, eine veränderte Nutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag fristlose Kündigung und Schadenersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen. Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als im Beherbergungsvertrag mit dem Gast vereinbart, so kann er zudem entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben.

11 a. Garten-und Terrassenmöbel
Garten-und Terrassenmöbel werden ausschließlich in der Sommersaison zur Verfügung gestellt.

11 b. Schwimmbadnutzung

Die mögliche Nutzung des Schwimmbades erfolgt in Verantwortung der jeweiligen Hausverwaltung. Aufgrund der herrschenden weltweiten Pandemie kann es hier zu Einschränkungen in Bezug auf die Verfügbarkeit kommen.

12. Rauchverbot
In allen Ferienwohnungen und Ferienhäusern, besteht Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch, beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, usw.) mit 100,- Euro. Kann die Wohnung oder das Haus wegen des starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht in Rechnung gestellt.

13. Gruppenreisende
Von Gruppenbuchungen bitten wir abzusehen. Es wird bei Nichteinhalten kein Einlass gewährt.

14. WLAN und Internetdienste, Datensicherheit, Drittanbieter
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Vermietservice Trost gibt keine Gewährleistung der Verfügbarkeit, grundlegende Funktion mit dem jeweiligen Endgerät sowie der Datentransfergeschwindigkeit. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten
(Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

15. Reklamation
Reklamationen sind vom Gast gegenüber dem Vermietservice Trost in schriftlicher Form anzuzeigen.

16. Gerichtsstand  
Gerichtsstand ist Norden.

17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anstelle der ungültigen Regelung gilt eine ihr möglichst nahekommende, gültige Bestimmung.

 

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Hausordnung

Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden im Objekt und den dazugehörenden Anlagen zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder! Für alle vom Mieter in das Ferienobjekt eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.
Dieses gilt auf für die Nutzung von Parkpaletten, Stellflächen in Radkeller / Hütten und Ständer und Außenflächen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Vermietservice Trost übernimmt ausdrücklich keine Haftung. Falls im Objekt eine Hausordnung ausliegt, ist diese Vertragsbestandteil. Wenn bei Anreise offensichtliche Mängel oder Abweichungen von der Inventarliste, falls vorhanden, festgestellt werden, muss dieses spätestens am nächsten Tag im Büro mitgeteilt werden. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen.

Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermittler / Eigentümer zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird. Ungeziefer wie Ameisen, Mücken, Bienen etc. während der Sommermonate, Möwengeschrei, laut knatternde Flaggen und Fahnenmasten, sowie das Geheul von Wind sind kein Minderungsgrund des Reisepreises. Das macht eine Nordseeinsel aus. Auch Fluglärm ist kein Minderungsgrund.

In der Zeit zwischen Oktober und März kommt es auf Norderney zu üblichen Baumaßnahmen an Häusern, Straßen und Wohnungen. Diese sind dem Vermietservice Trost nicht immer bekannt. Auch private Renovierungsarbeiten werden von den Eigentümern an den Vermietservice Trost nicht immer bekannt gegeben. Der Vermietservice Trost informiert die Gäste nach besten Wissen und Gewissen bei Bekanntwerden von Maßnahmen im voraus. Gegebenenfalls kann bei berechtigten Bedarf und bei Verfügbarkeit eine gleichwertige Wohnung zur Verfügung gestellt werden.

Haustiere
Bitte bringen Sie OHNE Genehmigung der Vermittlung keine Haustiere mit.
Ein Missachten kann zur fristlosen Kündigung führen.
Auch bitten wir ihre Tiere NICHT mit ins Bett oder auf Sofas zu lassen.

Fundsachen
In den Ferienwohnungen vergessene Gegenstände, wie Kleidungsstücke etc. werden nur auf Anforderung des Mieters als unfrei nachgesandt.
Der Vermietservice Trost übernimmt hierfür keine Haftung.

Schlüssel
Die Schlüsselübergabe erfolgt nur bei vor Anreise vollständiger eingegangener Zahlung .
Bitte berücksichtigen Sie dieses bei Wochenendanreisen!
Die Wohnungsschlüssel werden Ihnen bei Anreise von einem Mitarbeiter im Büro, Vermietservice Trost, Bülowallee 2, 26548 Norderney, Tel.: 04932/910870
Bürozeiten*: täglich 9:00 bis 18:00 Uhr spätere Anreisen nach Absprache möglich.

*= In der Winter- / Nebensaison werden die Bürozeiten ggfs. angepasst.

Rückgabe der Schlüssel
Am Vortag Ihrer Abreise melden Sie sich bitte telefonisch, um die Rückgabe der Schlüssel und Wohnung zu besprechen. Am Tag der Abreise ist die Leihwäsche von den Betten abzuziehen, das Geschirr abzuwaschen, der Müll zu entsorgen und alle Lampen und ggfls. die Heizung auszuschalten. Die Abreise sollte bis 10:00 Uhr erfolgt sein.

Mietwäsche
Grundsätzlich werden alle angebotenen mit einem Wäschepaket vermietet.
Im Paket enthalten pro Person:
Bettbezüge, Laken, 2 Handtücher, 1 Duschtuch, 1 Geschirrtuch.
Eine Erstausstattung (WC Papier, Badvorlagen, Spülmittel, Wischtuch etc.) wird gestellt.

Bitte beachten Sie: Ein Wäsche- und Handtuchwechsel während Ihres Aufenthaltes kann gegen Gebühr angefragt werden.

Kinderbetten /Hochstühle
Gerne stellen wir bei rechtzeitiger Anmeldung und Verfügbarkeit auch Kinder-Reisebetten (mit Matratzen, Betten und Bettwäsche) und Hochstühle zur Verfügung.